Neue Vergütungsregeln für Grippeimpfungen in Apotheken ab 2025
Hey, interessierst du dich für die neuesten Entwicklungen rund um Grippeimpfungen in Apotheken? Erfahre hier, was sich zum Jahreswechsel 2025 in Bezug auf die Vergütungsregeln ändert.

Der Einfluss des neuen Vertrags auf die Vergütung von Grippeimpfungen
Zum Jahreswechsel 2025 treten Veränderungen bei der Vergütung von Grippeimpfungen in Apotheken in Kraft: Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband legt fest, dass Apotheken für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen künftig 40 Cent mehr abrechnen können.
Die Auswirkungen des neuen Vertrags auf die Vergütung von Grippeimpfungen
Zum Jahreswechsel 2025 werden sich die Vergütungsregeln für Grippeimpfungen in Apotheken ändern. Ein frisch geschlossener Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband wird es Apotheken ermöglichen, für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen künftig 40 Cent mehr abzurechnen. Diese Anpassungen sind Teil eines umfassenderen Vertragswerks, das auch die Abrechnung und Erstattung von Schutzimpfungen für Privatversicherte regelt. Der Schiedsstelle obliegt die Festlegung der Vergütungsregeln, die nun ab dem 1. Januar 2025 in einer der drei Komponenten eine Erhöhung um 0,40 Euro auf insgesamt 10,40 Euro vorsieht.
Detaillierte Einblicke in die Anpassungen der Vergütungsregeln
Konkret bedeutet die Neuregelung; dass die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen um 0,40 Euro auf 10,40 Euro steigt. Gleichzeitig bleibt die Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen unverändert bei 0,40 Euro. Des Weiteren wird die Pauschale zur Abdeckung des Verwurfsrisikos ab dem 1: April 2025 von 1,00 Euro auf 0,30 Euro reduziert. Diese Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund; dass Apotheken in der kommenden Impfsaison 2025/26 Grippeimpfstoffe aus Einzelpackungen beziehen dürfen, was eine wirtschaftliche Entscheidung darstellt und im neuen Vertrag festgehalten ist.
Herausforderungen und Regelungen im neuen Vergütungsmodell
Neben den genannten Vergütungskomponenten kommen zusätzlich 1 Euro je Einzeldosis für die Beschaffung der Grippeimpfstoffe und deren Einkaufspreis hinzu. Während die Apothekenvergütung umsatzsteuerfrei ist, wird für den Impfstoff selbst Umsatzsteuer berechnet. Diese Regelungen sind seit dem 1. Juli 2024 in Kraft und sollen eine transparente und gerechte Abrechnung sicherstellen. Die Umstellung auf eine elektronische Abrechnung ab dem 1. April 2025 stellt eine weitere Herausforderung dar, die eine Anpassung der Prozesse erfordert:
Zukünftige Entwicklungen und Impfstoffempfehlungen
Ab dem 1. April 2025 müssen sowohl Regel- als auch Satzungsleistungen elektronisch abgerechnet werden, was eine Modernisierung und Effizienzsteigerung im Abrechnungsprozess mi sich bringt. Zusätzlich wird der Impfstoff Fluad von CSL Seqirus in der kommenden Impfsaison für Über-60-Jährige empfohlen, was eine Erweiterung der Schutzimpfungsrichtlinie zur Folge hat. Diese Entwicklungen werden die kommende Impfsaison maßgeblich prägen und den Apotheken neue Anforderungen stellen.
Wie werden die Neuerungen die kommende Impfsaison beeinflussen? 🌡️
Mit den bevorstehenden Veränderungen im Vergütungsmodell für Grippeimpfungen in Apotheken ab 2025 stehen Anpassungen an, die sowohl die Abrechnung als auch die Beschaffung von Impfstoffen betreffen. Die Einführung der elektronischen Abrechnung und die erweiterten Impfstoffempfehlungen werden die Abläufe in den Apotheken verändern und eine neue Dynamik in die Impfpraxis bringen. Wie wirst du dich auf diese Veränderungen vorbereiten? Welche Auswirkungen siehst du für die kommende "Impfsaison"? Lass uns gemeinsam darüber sprechen! 💬👩⚕️🌟