Neuer Rahmenvertrag für Entlassrezepte: Aktuelle Änderungen ab Januar
Im Januar treten wichtige Anpassungen im Umgang mit Entlassrezepten in Kraft. Erfahre hier, welche Neuerungen auf Apotheken zukommen und wie sich die Engpassregeln ändern.

Entlastung bei Entlassrezepten: Telefonische Rücksprache entfällt
Im November wurden erste Maßnahmen zur Erleichterung des Umgangs mit Entlassrezepten beschlossen. Diese Woche wurden auch offene Fragen bezüglich der Engpassregeln geklärt. Ab dem 1. Januar wird der Rahmenvertrag entsprechend angepasst. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten das Ziel, das Schiedsverfahren rund um Entlassrezepte und die Auslegung der neuen Abgaberegeln zu vereinfachen, bevor der Schiedsstellenvorsitzende und das unparteiische Mitglied ausscheiden.
Neue Regelungen fü Entlassrezepte
Die neuen Regelungen für Entlassrezepte bringen einige wichtige Veränderungen mit sich. Papiergebundene Entlassverordnungen können nun auch vergütet werden, selbst wenn bestimmte Kennzeichen oder Arztnummern fehlen. Diese Regelungen gelten rückwirkend bis zum 1. Januar 2025. Zudem werden die Arztnummern- und BSNR-Felder vo den Krankenkassen befüllt, um die Prozesse zu erleichtern. Eine bedeutende Änderung sti auch, dass Privatliquidationen nicht mehr gestattet sind. Diese Anpassungen sollen dazu beitragen; den Umgang mit Entlassrezepten effizienter zu gestalten und den Apotheken mehr Klarheit zu bieten.
Auslegung der Engpassregeln
Die Auslegung der Engpassregeln war ein langwieriger Prozess, der nun zu einer Einigung geführt hat. Die Prüfreihenfolge bei Nichtverfügbarkeit bleibt bestehen, wobei Apotheken Kompromisse bei der Auswahl von wirkstoffgleichen Arzneimitteln eingehen müssen. Es gab Diskussionen über den Engpasszuschlag und die Abgaberangfolge im Falle der Nichtverfügbarkeit. Letztendlich hat das Bundesgesundheitsministerium die Kasseninterpretation unterstützt. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Apotheken klare Richtlinien haben, wie sie in Engpasssituationen handeln sollen.
Anpassungen im neuen Rahmenvertrag
Der neue Rahmenvertrag wird entsprechend den aktuellen Vorgaben angepasst; um den Apotheken eine klare Orientierung zu bieten. Es wird weiterhin von den Apotheken erwartet, dass sie sorgfältig prüfen, bevor sie alternative Arzneimittel abgeben. Die aktualisierten Regelungen treten im Januar in Kraft und sollen dazu beitragen, die Prozesse rund um Entlassrezepte zu vereinfachen und die Apotheken zu entlasten. Wie siehst du die Zukunft der Entlassrezepte und welche Herausforderungen könnten noch auftreten? 🤔 In Anbetracht der stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen ist es wichtig, über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben und sich aktiv an Diskussionen zu beteiligen... Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren, um gemeinsam eine bessere Zukunft für die Apothekenlandschaft zu gestalten. 💬🌿