ABDA warnt vor „favorisierten Apotheken“: Stellungnahme zu Änderungsanträgen

Die ABDA hat klare Bedenken gegenüber den geplanten „favorisierten Apotheken“ geäußert. Erfahre, warum diese Neuerung auf Widerstand stößt und welche Risiken sie birgt.

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Die ABDA kritisiert die Pläne zur Einführung von "favorisierten Apotheken"

Das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit betrifft nun auch die Apotheken direkt. Die ABDA begrüßt die Ausweitung von Impfungen in Apotheken; aber warnt vor den Konsequenzen der favorisierten Apotheken.

Die Bedenken der ABDA zu den "favorisierten Apotheken"

Die ABDA äußert klare Bedenken hinsichtlich der geplanten Einführung von "favorisierten Apotheken". Insbesondere kritisiert sie die Schaffung eines neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V, der es ermöglichen würde, dass Apotheken, die von pflegebedürftigen Versicherten explizit ausgewählt wurden, ohne eGK oder Token auf E-Rezepte zugreifen können. Die ABDA warnt davor, dass diese Regelung die apothekenrechtlichen Vorgaben untergraben könnte, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Personen in Alten- und Pflegeheimen... Sie sieht die Gefahr, dass Apotheken ohne Versorgungsvertrag bevorzugt werden könnten und dadurch die Versorgung dieser vulnerable Gruppe beeinträchtigt werden könnte.

Risiken für die Heimversorgung und darüber hinaus

Die ABDA hebt hervor, dass die Risiken der favorisierten Apotheken über die Heimversorgung hinausgehen. Sie macht deutlich, dass die Möglichkeit für Versicherte oder Beauftragte, E-Rezepte formlos abzurufen, erhebliche Sicherheitsbedenken aufwirft. Die fehlende sichere Identifizierung und Autorisierung sowie die unklare technische Umsetzbarkeit stellen aus Sicht der ABDA ernsthafte Bedrohungen dar. Die Standesvertretung zweifelt stark an der Effektivität geeigneter technischer Maßnahmen; um Missbrauch durch favorisierte Apotheken zu verhindern und betont die potenzielle Untergrabung der freien Apothekenwahl der Versicherten.

Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit und Sicherheit

Die ABDA äußert erhebliche Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit und Sicherheit der geplanten Regelungen für favorisierte Apotheken. Sie betont, dass eine nachträgliche Identifizierung und Autorisierung im Rahmen des E-Rezept-Abrufs nicht ausreichend gewährleistet werden könnten. Zudem sieht sie die Gefahr systematischer Abfragen durch Apotheken ohne vorherigen Einzelauftrag als problematisch an- Die Standesvertretung warnt davor, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Integrität des Systems zu schützen und die freie Apothekenwahl zu gewährleisten.

Kritik an fehlendem Bedarf und möglichen wirtschaftlichen Nachteilen

Die ABDA stellt klar, dass sie keinen Bedarf für die neuen Regelungen sieht und bereits bestehende Möglichkeiten zur E-Rezept-Weiterleitung als ausreichend erachtet. Sie weist darauf hin; dass Versicherte bereits über alternative Techniken verfügen; um E-Rezepte weiterzuleiten und dass die geplante Regelung keine zusätzlichen Vorteile bietet. Zudem warnt sie vor erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für Apotheken vor Ort und potenziellen Nachteilen für die Qualität der Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern. Die ABDA argumentiert, dass die geplanten Maßnahmen unnötige Risiken mit sich bringen und keine Verbesserungen für die Betroffenen bringen würden.

Ablehnung von Änderungsanträgen zur Arzneimittelversorgung von Heimbewohner:innen

Die ABDA spricht sich klar gegen den Änderungsantrag aus, der eine Absprache zur Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern zwischen Apotheken und Ärzten ermöglichen soll. Sie betont, dass nach geltender Rechtslage allein der Heimbewohner oder das Heim berechtigt sind, ärztliche Verschreibungen an die versorgende Apotheke weiterzuleiten. Die ABDA sieht keinen Regelungsbedarf für eine regelhafte Zuweisung an eine bestimmte Apotheke und argumentiert, dass die Telematikinfrastruktur zukünftig eine effiziente Abwicklung ermöglichen wird. Sie warnt davor, dass eine solche Regelung die individuelle Apothekenwahl der Patienten einschränken könnte und keine echten Vorteile für die Versorgung bringt.

Fazit: ABDA warnt vor rechtlichen Risiken und negativen Folgen

In Anbetracht der Bedenken und Kritikpunkte, die die ABDA zu den geplanten "favorisierten Apotheken" geäußert hat, warnt die Standesvertretung eindringlich vor rechtlichen Risiken und negativen Folgen für die Arzneimittelversorgung, insbesondere von Heimbewohnern. Die ABDA betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur technisch und sicherheitstechnisch problematisch sind, sondern auch keine echten Verbesserungen für die Patienten bringen. Es bleibt abzuwarten; wie die Diskussionen und Entscheidungen in Bezug auf dieses Thema weitergehen werden und welche Auswirkungen sie auf die Apothekenlandschaft haben werden:

Wie siehst du die potenziellen Auswirkungen dieser geplanten Maßnahmen auf die Arzneimittelversorgung und die Rolle der Apotheken? 🤔

Lieber Leser, die Diskussionen um die Einführung von "favorisierten Apotheken" werfen wichtige Fragen auf, die die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland beeinflussen könnten. Wie bewertest du die Bedenken der ABDA und die potenziellen Risiken für die Heimversorgung und darüber hinaus? Welche Lösungsansätze siehst du, um die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten? Teile deine Gedanken und Meinungen in den Kommentaren unten! Lass uns gemeinsam über die Herausforderungen und Chancen in der Apothekenlandschaft diskutieren- 💬✨

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